Liebe Tech-Prax-Kunden,
am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag zur Verfügung gestellt.
Nach Art. 28 Abs. 9 DS-GVO kann der AV-Vertrag elektronisch geschlossen werden,
daher wird Ihre Unterschrift nicht benötigt.
Sobald Sie auf "Absenden und speichern" klicken, wird der Vertrag automatisch an uns verschickt. Eine ausgefüllte Kopie des Vertrags wird Ihnen nach dem Absenden online bereitgestellt.
AV-Vertrag anschauen
Anlage 1: Technisch und organisatorische Maßnahmen
Anlage 2: Benennung des Datenschutzbeauftragten
Anlage 3: Unterauftragnehmer